Die vorsorgliche Beschlagnahme ist das Einbehalten Ihrer Ware durch die Zollbehörde, wenn sie eine Unregelmäßigkeit vermutet; das PAMA ist das Verfahren, in dem Sie diese Vermutung entkräften können. Es beginnt mit einem Protokoll, setzt sich in einer Phase für Beweise und Schlussvorträge fort und endet mit einem Bescheid, der die Rückgabe der Ware anordnet oder Sanktionen festsetzt. Die Verteidigung entscheidet sich in der Beweisphase; deshalb kommt es darauf an, mit geordneten Unterlagen anzutreten.
In welchen Fällen darf die Behörde Waren beschlagnahmen?
Artikel 151 des Zollgesetzes (Ley Aduanera) zählt die Tatbestände der vorsorglichen Beschlagnahme von Waren und Transportmitteln auf. Dazu gehören Ware ohne Zolldokumente, die ihren rechtmäßigen Verbleib (legal estancia) oder Besitz belegen, die Nichtentrichtung von Ausgleichs- und Antidumpingzöllen (cuotas compensatorias) oder die Nichteinhaltung nichttarifärer Regulierungen, nicht angemeldete Ware, falsche oder nicht existente Angaben zu Lieferant oder Importeur sowie ein angemeldeter Wert, der 50 % oder mehr unter dem identischer oder ähnlicher Waren liegt. Die im Amtsblatt (Diario Oficial de la Federación, DOF) am 19. November 2025 veröffentlichte Reform hat Ware in vorübergehender Einfuhr ergänzt, die nicht eintrifft oder an den registrierten Adressen nicht aufgefunden wird.
Wie läuft das PAMA Phase für Phase ab?
- Einleitungsprotokoll: Es hält Behörde, Sachverhalt, Warenbeschreibung und gegebenenfalls Proben fest. Die Aushändigung einer Kopie gilt als Zustellung (Artikel 150).
- Beweise und Schlussvortrag: Das Protokoll nennt die Frist dafür; die Würdigung richtet sich nach den Artikeln 123 und 130 des Bundessteuergesetzbuchs (Código Fiscal de la Federación, CFF). Die Frist ist kurz und läuft ab Wirksamwerden der Zustellung des Protokolls; sie sollte vom ersten Tag an mit einem Anwalt geprüft werden.
- Bescheid: Entkräften die Beweise den Tatbestand, wird die Ware ohne Sanktionen zurückgegeben; andernfalls ergeht innerhalb einer Höchstfrist der endgültige Bescheid, und ergeht er nicht, werden die Maßnahmen, die das Verfahren eingeleitet haben, wirkungslos (Artikel 153). Diese Frist wird in den Fällen des Artikels 46-A CFF gehemmt, auf die das Zollgesetz verweist.
Erfolgt die Beschlagnahme während einer Vor-Ort-Prüfung in den Geschäftsräumen (visita domiciliaria), ändert sich die Regel: Das Beschlagnahmeprotokoll gilt für diese Ware als Schlussprotokoll, und das Verfahren richtet sich nach Artikel 155, nicht nach den Artikeln 152 und 153.
Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?
Die Strategie hängt vom Tatbestand ab: den rechtmäßigen Verbleib durch Unterlagen belegen, nachweisen, dass angemeldeter Wert oder Ursprung zutreffen, eine technische Beratungssitzung (junta técnica consultiva) beantragen, wenn die Beschlagnahme auf einer Zolltarifierung beruht (sie stellt keinen eigenständigen Rechtsbehelf dar), oder, bei überschüssiger oder nicht angemeldeter Ware, sich mit dem Protokoll einverstanden erklären, um einen vorläufigen Bescheid zu erhalten, das Festgesetzte zu begleichen und die Ware zurückzuerhalten. Das bedeutet jedoch, den Sachverhalt anzuerkennen, und muss vorher abgewogen werden. Sind Abgaben nicht entrichtet worden, ohne dass eine Beschlagnahme in Betracht kommt, gilt das Verfahren nach Artikel 152, das sich vom PAMA unterscheidet.
Eine Beschlagnahme ist häufig das Ergebnis einer vorangegangenen Prüfung; sind Sie noch nicht an diesem Punkt, lesen Sie, wie Sie bei einer Anzeige oder Zollermittlung vorgehen. Für Lager- und Paketabwicklung finden Sie Hinweise zu Logistik und grenzüberschreitendem E-Commerce.
Aktualisiert im Oktober 2026.
Dieser Inhalt dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung.
Befinden Sie sich in dieser Situation?
- Die Behörde hat eine Sendung im zollamtlich überwachten Bereich oder während des Transports einbehalten, und man hat Ihnen ein Protokoll ausgehändigt.
- Man teilt Ihnen mit, die Ware sei vorsorglich beschlagnahmt, doch Sie verstehen nicht, welcher Tatbestand angeführt wurde.
- Ihr Transportunternehmen oder Zollagent hat Sie informiert, dass die Ladung nicht weiterfahren darf.
- Die Behörde stellt den in der Zollanmeldung (pedimento) angegebenen Wert, Ursprung oder die Tarifierung in Frage.
- In Ihrem Lager befindet sich Ware ohne Unterlagen, die ihren rechtmäßigen Verbleib belegen.
- Ware in vorübergehender Einfuhr wurde von der Behörde an der registrierten Adresse nicht aufgefunden.
Die Risiken des Abwartens
Verlust der Beweischance
Das Einleitungsprotokoll setzt eine kurze Frist für Beweise und Schlussvortrag. Was in dieser Phase nicht vorgelegt wird, lässt sich später kaum nachholen.
Festsetzung von Abgaben und Bußgeldern
Wird der Tatbestand nicht entkräftet, kann der Bescheid Außenhandelsabgaben, Nebenforderungen und Bußgelder festsetzen, zusätzlich zum Verlust der Ware.
Lagerkosten und Betriebsstillstand
Solange die Ware einbehalten ist, steht die Kette still: unerfüllte Bestellungen, Lagerkosten und Druck von Kunden, die nicht auf den Bescheid warten.
Auswirkungen auf andere Bereiche
Eine Beschlagnahme kann Prüfungsbefugnisse auslösen und die Eintragung im Importeurregister (padrón de importadores) berühren, mit Folgen für den gesamten Betrieb.
Auswertung von Protokoll und Tatbestand
Wir ermitteln die angeführte Rechtsgrundlage, die Ware und die entnommenen Proben sowie das, was zur Entkräftung nachzuweisen ist.
Beweisplan
Wir bestimmen, welche Unterlagen zu Wert, Ursprung, Tarifierung, nichttarifären Regulierungen und rechtmäßigem Verbleib relevant sind und wie sie von Dritten beschafft werden.
Beweise, Schlussvortrag und technische Beratungssitzung
Wir reichen den Schriftsatz innerhalb der gesetzlichen Phase ein und prüfen bei Streitigkeiten zur Zolltarifierung, ob eine technische Beratungssitzung (junta técnica consultiva) beantragt werden sollte.
Begleitung gegenüber der Behörde
Wir verfolgen die Akte, beantworten ergänzende Auskunftsverlangen und achten darauf, dass der Bescheid innerhalb der gesetzlichen Frist ergeht.
Bescheid und weitere Verteidigung
Fällt der Bescheid nachteilig aus, prüfen wir die verfügbaren Rechtsbehelfe und deren Wirkung auf Ihren Betrieb und das Importeurregister.
Wir vertreten Importeure und Logistikdienstleister in Verfahren, die aus der Zollbeschau, der Kontrolle von Waren im Transport und aus Vor-Ort-Prüfungen hervorgehen, in denen Ware beschlagnahmt wird. Wir arbeiten mit der Außenhandelsabteilung des Mandanten zusammen, um den Urkundenbeweis zusammenzustellen, und mit den Zollagenten, um den Vorgang zu rekonstruieren.
Wir beantworten Ihre Fragen
Was ist die vorsorgliche Beschlagnahme von Waren?
Es ist die Maßnahme, mit der die Zollbehörde Waren oder Transportmittel einbehält, wenn sie einen der Tatbestände des Artikels 151 des Zollgesetzes (Ley Aduanera) als erfüllt ansieht. Sie ist keine endgültige Sanktion: Sie eröffnet ein Verfahren, in dem der rechtmäßige Verbleib nachgewiesen oder der angeführte Tatbestand entkräftet werden kann.
Was ist das PAMA?
Es ist das Zollverwaltungsverfahren (procedimiento administrativo en materia aduanera, PAMA), geregelt in den Artikeln 150 bis 153 Ley Aduanera. Es beginnt mit dem Einleitungsprotokoll, das die Beschlagnahme dokumentiert, eröffnet eine Phase für Beweise und Schlussvorträge und endet mit einem Bescheid. Belegen die Beweise den rechtmäßigen Verbleib oder entkräften sie den Tatbestand, wird die Ware ohne Sanktionen zurückgegeben.
Welche Beweise eignen sich, um eine Beschlagnahme zu entkräften?
Das hängt vom angeführten Tatbestand ab. Häufig sind es Unterlagen zu Wert und Ursprung, die Zollanmeldung (pedimento) mit Anlagen, Verträge, Zahlungsbelege, Zertifikate und Nachweise zu nichttarifären Regulierungen. Welche Beweise relevant und ausreichend sind, ist im Einzelfall zu bestimmen.
Was geschieht, wenn die Behörde nicht rechtzeitig entscheidet?
Das Gesetz setzt eine Höchstfrist für den Bescheid und sieht Folgen bei Nichteinhaltung vor, wobei diese Frist in bestimmten Fällen gehemmt sein kann. Man sollte daher nicht davon ausgehen, dass der Zeitablauf die Sache von selbst erledigt, ohne die Akte zu prüfen.
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